Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwürfe zur Stärkung der Reserve und des Bundeswehr-Infrastruktur
Am Mittwoch bei seiner Sitzung im Bendlerblock hat das Bundeskabinett mehrere Gesetzesvorhaben mit Verteidigungsbezug beschlossen. Zu den wichtigsten Punkten zählen das Reservestärkungsgesetz, das die Reserve der Bundeswehr bis 2033 auf mindestens 200.000 Mann erhöhen soll und die Praxis der „doppelten Freiwilligkeit“ abgeschafft wird, sodass Reservisten verpflichtend zu Dienstleistungen herangezogen werden können. Arbeitgeber sollen im Vorfeld über die Heranziehung informiert werden und haben die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Zudem wurde das Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz beschlossen, das die Planung und Durchführung von Bauvorhaben beschleunigen soll, um die Betriebs- und Funktionssicherheit der militärischen Liegenschaften sicherzustellen. Dabei werden Erleichterungen im Umwelt- und Naturschutzrecht geschaffen, die mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar sind.
