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Vorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbandes kritisiert Reservistenstärkungsgesetz für freiwilligen Wehrdienst

Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst André Wüstner, hat Bedenken geäußert über die Auswirkungen des geplanten Reservistenstärkungsgesetzes auf den freiwilligen Wehrdienst. Das Gesetzentwurf sieht eine Aufhebung der doppelten Freiwilligkeit vor und verpflichtende Heranziehung von Reserveleistenden, abhängig von der Dauer des Wehrdienstes. Wüstner befürchtet, dass dies negative Folgen für die Freiwilligenmeldungen haben wird.

Das neue Gesetz würde Reservisten mit weniger als sechs Monaten Wehrdienst freistellen, während solche mit längerem Dienst bis zu 12 Wochen pro Jahr verpflichtet werden könnten. In der Praxis sollen dies etwa zwei Wochen Übung alle ein bis zwei Jahre bedeuten. Die Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten für diesen verpflichtend angeordneten Reservedienst freistellen.