Bundesregierung vermutet hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch
Die Bundesregierung geht von einer hohen Dunkelziffer bei nicht erfassten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch aus. Im Jahr 2025 leiteten die Jobcenter rund 133.640 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs neu ein, wobei in etwa 110.000 Fällen der Verdacht bestätigt wurde oder Strafanzeige erstattet wurde. Es handelt sich jedoch um dokumentierte Fälle und es gibt keine Daten zu Jobcentern in rein kommunaler Trägerschaft.
Die Bundesregierung schätzt, dass das tatsächliche Ausmaß des Missbrauchs deutlich höher liegen könnte, da verschiedene betroffene Behörden nicht oder nicht ausreichend miteinander vernetzt seien und Leistungsmissbrauch oft unentdeckt bleibt. Die Finanzfolgen des Missbrauchs sind schwer zu beziffern. Dem Arbeitsministerium und dem Innenministerium fehlen strukturierte Daten, die eine Bezifferung der Schadenssummen ermöglichen würden.
Die Bundesregierung plant mit ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs Maßnahmen wie einen besseren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden und strengere Regulierungen für den Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger. Geplant ist, dass Ausländer ein im Zeitraum des Leistungsbezuges bestehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nachweisen müssen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu verhindern und das Einsparpotenzial durch die geplanten Maßnahmen ist nicht vorhersagbar.
